FSK + Jugendschutz
Bei Minderjährigen ist sowohl die Altersfreigabe des besuchten Films, wie auch das Jugenschutzgesetz (z. B. Uhrzeit, wann der Film endet) zu beachten.
Eine Übersicht der Regelungen finden Sie unter folgendem Link als Übersicht.
Sollte der Film einmal länger dauern oder bei einer Altersfreigabe ab 12 Jahren ein Kind ab 6 Jahren die Vorstellung besuchen möchte, haben wir die Vorlage einer 'Erziehungsbeauftragung' HIER zum Download bereit gestellt. Bitte ausgefüllt an der Kinokasse abgeben.
Um die Altersfreigaben prüfen zu können, bringen Sie bitte einen entsprechenden Altersnachweis mit (Schülerausweis, Personalausweis, ...).
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter (09161) 6 217 280.